Kopflaus (Pediculus capitis)
Kleiderlaus (Pediculus humanus)
Filzlaus (Pthirus pubis)


Kurzbiographie: Alle genannten Läuse saugen Blut beim Menschen und bleiben während ihrer kompletten Entwicklung immer in Körpernähe. Sie sind unscheinbar hellbraun-gräulich bis durchsichtig; oft scheint das gesaugte Blut bzw Darminhalt durch ihre Haut. Sie unterscheiden sich jedoch dadurch, dass sie unterschiedliche Körperregionen bevorzugen:

Filzlaus

Die Filzlaus lebt fast ausschließlich in Scham- und Achselbehaarung, kommt aber auch auf Bärten, Augenbrauen und Wimpern vor. Die Kopfbehaarung wird von Filzläusen nicht befallen. Größe bis 1,5 mm. Sie entwickelt sich langsamer als die anderen Arten: Gerarationszyklus etwa 2 bis 3 Wochen. Außerdem legt jedes Weibchen während des Lebens nur etwa 30 Eier. Übertragung fast ausschließlich über Geschlechtsverkehr.

Kleiderlaus

Die Filzlaus lebt fast ausschließlich in Körperbehaarung und Kleidung. Größe bis 4 mm; weißlich bis braune Färbung. Sie entwickelt sich langsamer als die anderen Arten: Generationszyklus etwa 2 bis 3 Wochen. Außerdem legt jedes Weibchen während des Lebens nur etwa 30 Eier. Übertragung durch Körperkontakt oder gemeinsam genutzte Textilien wie Bettzeug. Die Kopfbehaarung wird von der Kleiderlaus nicht befallen.

Kopflaus

Die Kopflaus siedelt fast ausschließlich im Haupthaar und klebt dort auch ihre Eier (“Nissen”) an die Haare in Kopfhautnähe. Etwas kleiner als die Kleiderlaus (2,5 bis 3 mm), ebenfalls spindelförmig und ebenso fruchtbar (300 Eier pro Weibchen). Übertragung durch engeren Körperkontakt , hauptsächlich in Kindergärten und Gemeinschaftseinrichtungen auch über Kleidung (gemeinsam benutzte Garderoben). Läuse saugen täglich Blut und hinterlassen beim befallenen Menschen juckende Quaddeln, die sich zusätzlich sekundär entzünden können. Früher war insbesondere die Kleiderlaus als Überträger verschiedener, teilweise lebensbedrohlicher Infektionskrankheiten gefürchtet. Auch wenn heute diese Gefahr fast nicht mehr besteht, führt Läusebefall doch immer zu einer Einschränkung der Konzentration, Leistungsminderung, Schlafstörungen und - oft unbegründet - zu gesellschaftlicher Isolation wegen unterstellter mangelhafter Hygiene. Wegen des kurzen Generationsintervalls kann sich der Befall mit Läusen ohne Behandlungsmaßnahmen in drei Wochen verzehnfachen. WAS TUN?

Vorbeugen:
Eine zuverlässige Vorbeugung gegen Läuse gibt es nicht. In Schulen und Kindergärten würden persönliche Spinte für jedes Kind eine Verbreitung über Mäntel und Mützen verhindern. Persönliche Hygiene schützt nicht vor einem Befall mit Läusen, sie bildet aber die Grundlage für eine schnelle und vollständige Tilgung. Insofern führt sorgfältige Hygiene dazu, dass Läuse sich nicht wieder flächendeckend ausbreiten und, wenn überhaupt, nur sporadisch und örtlich kleinere “Läuseepidemien” auftreten.

Bekämpfen:
Da heutzutage eigentlich nur noch die Kopflaus noch praktische Bedeutung hat, soll sich das Folgende beispielhaft auf sie beziehen. Es gilt für Kleider- und Filzläuse entsprechend.
Am weitaus häufigsten werden Kopfläuse in Schulen und Kindergärten verbreitet; meist werden gemeinsam genutzte Garderoben dafür verantwortlich gemacht, anderseits wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Kopfläuse sich praktisch ausschließlich durch direkten Körperkontakt verbreiten. Bei bestehendem Befall sollten deshalb zuerst Ursprung und Übertragungsweg geklärt werden, damit einer weiteren Verbreitung Einhalt geboten werden kann. Nissen können mit dem Nissenkamm ausgekämmt werden; vorheriges Einweichen der Haare samt Nissen mit lauwarmem Essigwasser oder in lauwarmen Wasser aufgelösten Natriumbicarbonat (Natron) macht diese Prozedur weniger mühsam für alle Beteiligten. Die Behandlung befallener oder „verdächtiger“ Kleidungsstücke und Textilien (Bettwäsche) wird häufig mit erheblichem Aufwand betrieben, obwohl dies eigentlich aufgrund der Biologie der Läuse nicht nötig ist: Die Läuse sind derart an den Menschen angepasst, dass alle Stadien ohne die Körperwärme des Wirts spätestens nach 24 Stunden erfroren sind. Außerdem müssen sie praktisch täglich Blut saugen um nicht zu verhungern.
Daraus folgt, dass es völlig ausreichend ist, die entsprechenden Textilstücke für mindestens einen, sicherheitshalber einige Tage, zu separieren und möglichst kühl zu lagern, um alle Stadien abzutöten. Wem das zu langwierig oder zu unsicher ist, oder wer sich besser fühlt, wenn etwas aktiv getan werden kann: heiß waschen (mind. 60° im längsten Waschgang) oder trockene Hitze in Backofen oder Sauna tötet ebenso. Wenn Textilien dies nicht vertragen, können Läuse mit dem mit dem schnell abbaubaren ARIES® Pistal Profi Insektizid abgetötet und danach bei der erlaubten Temperatur ausgewaschen werden. Auch Kältebehandlung (Gefriertruhe) führt zum schnellen Absterben der Läuse und Nissen. Am wirksamsten ist schneller Wechsel warm-kalt.

Wirksame ARIES® Produkte:


Wirksame ARIES® Produkte für die Vergrämung von Läusen.
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.

Pistal Profi Insektizid Universalspray
Pistal ist ein bewährtes Insektizid auch für professionelle Ansprüche gegen kriechende und fliegende Schädlinge wie Käfer, Flöhe, Schaben, holzzerstörende Insekten, Mücken, Fliegen, oder Motten etc. ihre Eier, Nissen, und Larven. Biozide wie Pistal sind grundsätzlich nicht ungiftig, da sie sonst nicht wirksam wären. Aufgrund der Zusammensetzung wird es jedoch sehr schnell abgebaut. Eine Folgebehandlung kann daher sinnvoll-, bzw. erforderlich sein. Wirkstoff: Chrysanthemum-cinerariaefolium-Extrakt aus offenen und reifen Tanacetum-cinerariifolium-Blüten, mit Kohlenwasserstoff-Lösungsmittel gewonnen (50 % Extrakt) 1,4 ml/100 ml Anwendung: Stellen wie Spalten, Risse, Brutstätten und sonstige befallene Bereiche aus ca. 20-30 cm direkt ansprühen. Anschließend das Mittel gut einwirken lassen und (bei kleinen Anwendungen) nach 4 Std. gut lüften. Bei Bedarf fordern Sie bitte weitere Informationen bei uns an. Hinweise: Pistal ist zugelassen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und übernommen durch Artikel 16 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und kann daher in Biobetrieben nach Genehmigung durch die zuständige Kontrollstelle eingesetzt werden. BAuA-Reg.-Nr.: N-22436 Insektizid | UFI: H5RS-AYJ9-S340-8J80

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