Anti Mott 2 Duftspender gegen Textilmotten

Produktinformationen "Anti Mott 2 Duftspender gegen Textilmotten"
Diese Duftspender enthalten Wirkstoffe aus Lavandinöl. Kleidermotten und andere textilzerstörende Insekten werden wirksam ferngehalten. Durch einfaches Abziehen der Schutzfolie wird der Duftschutz sofort aktiviert und gleichmäßig über 3 Monate abgegeben.

Wirkstoff: Lavandinöl 65g/ 100g
Packungseinheit: 2 Duftspender

Anwendung: Die Duftspender können einfach an der Stange im Kleiderschrank befestigt werden, bzw. in Schubläden eingelegt werden. Je 1 Spender für kleine Schränke / Schubläden.

Die Klebefolie abziehen – so geht’s: antimott-duftspender.aries.de

Tipp: Notieren Sie auf dem in der Schachtel befindlichen Etikett den Anwendungsbeginn und wechseln Sie den Spender nach 3 Monaten bei Bedarf aus. Der Duft wirkt repellierend (vertreibend).

Hinweise: Zugelassen als ökologisches Betriebsmittel gemäß Artikel 16 Absatz 5 VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 iVm IFOAM Basis-Richtlinien Ziff. 4.5, Anhang 2.

BAuA-Reg.-Nr.: N-69668 Repellent | UFI: D7AX-JHSR-ET3Y-QKC4
Inhalt: 2 Stk
Verpackungseinheit: 20 Stück im Displaykarton
Rechtliche Hinweise zum Produkt
CLP-Verordnung
Symbole ghs07
Signalwort Achtung!
P-Sätze P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/ und Seife waschen.
P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501: Inhalt/Behälter in gesicherter Weise der Entsorgung zuführen.
H-Sätze H315: Verursacht Hautreizungen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Eingestuft nach Biozid-Verordnung (Verordnung 528/2012/EU): Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.